Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage ist der Teil des Eigenkapitals einer GmbH, der über das Stammkapital hinaus von Gesellschaftern eingezahlt wird – ohne dass damit neue Geschäftsanteile ausgegeben werden.
Wann entsteht sie? Wenn Gesellschafter Einlagen leisten, die über den Nennwert ihrer Anteile hinausgehen. Typisch bei Kapitalerhöhungen, bei denen Anteile zu einem Aufgeld – Agio – ausgegeben werden.
Funktion: Die Kapitalrücklage stärkt das Eigenkapital, ohne das Stammkapital zu erhöhen. Sie kann für Verlustausgleiche herangezogen werden.
Abgrenzung zum Stammkapital: Das Stammkapital ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftungsmasse. Die Kapitalrücklage ist frei – sie kann durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst und ausgeschüttet werden, sofern keine Verluste ausgeglichen werden müssen.
Steuerlich: Einzahlungen in die Kapitalrücklage sind beim Empfänger (der GmbH) steuerneutral – sie erhöhen den steuerlichen Einlagewert beim Gesellschafter.
Rechtsgrundlage: § 272 Abs. 2 HGB.
