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Die Kapitalrücklage ist der Teil des Eigenkapitals einer GmbH, der über das Stammkapital hinaus von Gesellschaftern eingezahlt wird – ohne dass damit neue Geschäftsanteile ausgegeben werden.

Wann entsteht sie? Wenn Gesellschafter Einlagen leisten, die über den Nennwert ihrer Anteile hinausgehen. Typisch bei Kapitalerhöhungen, bei denen Anteile zu einem Aufgeld – Agio – ausgegeben werden.

Funktion: Die Kapitalrücklage stärkt das Eigenkapital, ohne das Stammkapital zu erhöhen. Sie kann für Verlustausgleiche herangezogen werden.

Abgrenzung zum Stammkapital: Das Stammkapital ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftungsmasse. Die Kapitalrücklage ist frei – sie kann durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst und ausgeschüttet werden, sofern keine Verluste ausgeglichen werden müssen.

Steuerlich: Einzahlungen in die Kapitalrücklage sind beim Empfänger (der GmbH) steuerneutral – sie erhöhen den steuerlichen Einlagewert beim Gesellschafter.

Rechtsgrundlage: § 272 Abs. 2 HGB.

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