Insolvenzgründe
Drei Gründe, ein Ergebnis: Das Insolvenzverfahren kann eröffnet werden. Zahlungsunfähigkeit – die Rechnungen stapeln sich, das Konto ist leer. Drohende Zahlungsunfähigkeit – es ist absehbar, dass es so kommen wird. Überschuldung – mehr Schulden als Vermögen, relevant vor allem für GmbH & Co. Wer als Geschäftsführer einen dieser Gründe erkennt und nicht handelt, riskiert persönliche Haftung. Rechtsgrundlagen: §§ 17–19 InsO.
