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Jedes Insolvenzverfahren läuft über ein Amtsgericht – das sogenannte Insolvenzgericht. Zuständig ist das Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners, genauer: das Amtsgericht im Bezirk des zuständigen Landgerichts. Klingt bürokratisch, ist aber schnell geklärt. Wer weiß, welches Gericht zuständig ist, weiß auch, an wen er sich wenden muss – und das ist der erste konkrete Schritt. Rechtsgrundlage: § 3 InsO.