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Zeugnissprache ist das sprachliche System hinter dem deutschen Arbeitszeugnis – eine Kodierung, die für Außenstehende unsichtbar ist, für Personaler aber lesbar wie Klartext. Wer ein Zeugnis schreibt oder erhält, sollte dieses System kennen.

Die Grundregel: Je mehr Steigerungsformen und positive Superlative, desto besser die Note. „Stets“ ist besser als ohne „stets“. „Vollste“ ist besser als „volle“. Das Fehlen einer üblichen Formulierung ist so bedeutsam wie ihre negative Variante.

Besondere Vorsicht bei: Formulierungen, die Flß betonen ohne Ergebnisse zu nennen („immer engagiert“ ohne Leistungsaussage). Sätzen über die Persönlichkeit des Mitarbeiters die nicht zur Beurteilung seiner Arbeit passen. Unvollständigen Schlusssätzen – fehlt der Bedauersausdruck beim Ausscheiden, ist das kein Versehen.

Der Arbeitgeber ist an Wohlwollen und Wahrheit gebunden. Das Zeugnis muss beide Anforderungen erfüllen – ein Balanceakt, der in Streitfällen vor dem Arbeitsgericht landet.

Rechtsgrundlage: § 109 GewO, BAG-Rechtsprechung.