Wohlverhaltensperiode
Die Wohlverhaltensperiode ist die letzte Phase vor der Restschuldbefreiung. Drei Jahre, in denen der Schuldner seinen pfändbaren Einkommensanteil abtritt und bestimmte Pflichten erfüllt. Wer mitmacht und keine Obliegenheiten verletzt, kommt durch. Wer die Regeln bricht, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung – und ist dann wieder am Anfang. Die häufigsten Fehler: Umzug nicht melden, Jobangebot ablehnen, Sonderzahlung direkt an einen Gläubiger. Klingt simpel, ist es aber nicht immer. Wir halten das im Blick.
