Wohlverhaltensperiode – deine Pflichten im Überblick
Drei Jahre Wohlverhaltensperiode – sechs Pflichten, die zählen. Wer sie kennt und erfüllt, ist auf der sicheren Seite. Wer sie ignoriert, riskiert alles.
1. Erwerbsobliegenheit: arbeiten oder nachweisbar suchen.
2. Pfändbaren Anteil abführen: läuft automatisch über die Abtretungserklärung.
3. Umzug und Jobwechsel melden: sofort, nicht irgendwann.
4. Sonderzahlungen und Erbschaften melden: alles, immer.
5. Keine Direktzahlungen an Gläubiger: Gleichbehandlung ist Pflicht.
6. Hälfte einer Erbschaft abführen: gesetzlich, keine Ausnahme.
Verletzung + Gläubigerantrag + Kausalität = Versagung der Restschuldbefreiung. Das ist vermeidbar. Rechtsgrundlagen: §§ 287 Abs. 2, 295, 296 InsO.
