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Das Umwandlungsgesetz (UmwG) ist der rechtliche Rahmen für alle wesentlichen Umstrukturierungsmaßnahmen von Gesellschaften: Verschmelzung, Spaltung, Vermögenübertragung und Formwechsel.

Vor dem UmwG: Jede Umstrukturierung erforderte Einzelabtretungen, individuelle Vertragsanpassungen, notarielle Akte für jedes übertragene Wirtschaftsgut. Das war aufwändig, teuer und fehleranfällig.

Mit dem UmwG: Gesamtrechtsnachfolge. Beim Formwechsel: Identitätswahrung. Alles mit einem einzigen Rechtsakt – einem Verschmelzungs-, Spaltungs- oder Umwandlungsvertrag, notariell beurkundet, beim Handelsregister eingetragen.

Geltungsbereich: Das UmwG gilt für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Genossenschaften, Vereine und andere Rechtsform. Cross-border-Umwandlungen sind durch die Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie seit 2023 erleichtert.

Praxisrelevanz: Das UmwG ist das Werkzeug für Konzernumstrukturierungen, Nachfolgegestaltungen, steuerliche Optimierungen und M&A-Transaktionen. Wer es nicht kennt, gestaltet suboptimal.

Rechtsgrundlage: UmwG in der Fassung nach Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie 2023.