StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz)

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Das StaRUG ist das Instrument für Unternehmen, die die Kurve noch kriegen können – aber schnell handeln müssen. Voraussetzung: drohende Zahlungsunfähigkeit, keine eingetretene Insolvenz. Wer rechtzeitig kommt, kann über einen Restrukturierungsplan Schulden umgestalten, Gläubiger – auch widerstrebende – einbinden und Vollstreckungen stoppen. Wer zu lange wartet, hat diesen Weg nicht mehr. Das StaRUG belohnt Frühhandeln. Es bestraft Zögern. Und wer als Geschäftsführer kein Krisenfrüherkennungssystem hat, verletzt schon jetzt eine gesetzliche Pflicht. Rechtsgrundlage: StaRUG, insb. §§ 1, 5 ff., 49 ff.