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Die Insolvenzquote gibt an, wie viel Prozent ihrer angemeldeten Forderungen Gläubiger am Ende eines Insolvenzverfahrens ausgezahlt bekommen. Sie hängt davon ab, wie viel verwertbares Vermögen nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten übrig bleibt. Für Gläubiger ist die Quote ein entscheidender Faktor bei der Bewertung ihres Ausfallrisikos. Für Geschäftsführer ist sie relevant, weil eine durch Insolvenzverschleppung verursachte Quotenminderung zur persönlichen Haftung führen kann.