Forderungsabtretung (Zession)
Forderungsabtretung: Das Recht, Geld zu bekommen, wechselt den Eigentümer – ohne dass der Schuldner mitredet. Im Insolvenzrecht ist das ein kritischer Punkt: Wer hat die Forderung wirklich? Vorausabtretungen an Banken, verlängerter Eigentumsvorbehalt von Lieferanten, Globalzessionen – das alles bestimmt, was zur Insolvenzmasse gehört. Kollisionen zwischen Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt sind klassische Streitpunkte. Wer seine Forderungen nicht im Griff hat, verliert sie an den Verwalter oder die Bank. Rechtsgrundlage: §§ 398 ff. BGB.
