Überschuldung
Überschuldung ist der Insolvenzgrund, der häufig übersehen wird – weil das Konto noch nicht leer ist, aber die Bilanz schon nicht mehr stimmt. Mehr Schulden als Vermögen, keine realistische Fortführungsperspektive: Das reicht für die Antragspflicht. Für Geschäftsführer bedeutet das: Wer die Überschuldung kennt und nichts tut, haftet. Ein Vermögensstatus nach insolvenzrechtlichen Maßstäben muss her – und zwar schnell. Rechtsgrundlage: § 19 InsO.
