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Kontopfändung ohne P-Konto: Das Konto ist eingefroren, nichts geht mehr. Mit P-Konto: Der Grundfreibetrag ist geschützt, das Leben läuft weiter. Die Umwandlung läuft über die Bank, per Antrag – ein Anspruch darauf besteht. Wer Kinder hat oder Sozialleistungen erhält, kann den Freibetrag per Bescheinigung erhöhen lassen. Ein einfaches Mittel mit großer Wirkung. Rechtsgrundlage: § 850k ZPO.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.