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Gläubigerbenachteiligung ist das juristische Stichwort für: Du hast kurz vor der Insolvenz noch Dinge getan, die bestimmten Leuten nutzen und der Gläubigergemeinschaft schaden. Der Insolvenzverwalter kann das anfechten – also rückgängig machen. Rückwirkend bis zu zehn Jahre, je nach Tatbestand. Das betrifft Zahlungen, Schenkungen, Sicherheiten, Vermögensverschiebungen. Wer das nicht weiß und meint, er könne noch schnell ‚aufräumen‘, landet schnell in der Anfechtung – oder im Strafrecht. Rechtsgrundlage: §§ 129 ff. InsO.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.