Forderung (Insolvenzrecht)
Im Insolvenzrecht ist nicht jede Forderung gleich. Die Hierarchie entscheidet: Masseverbindlichkeiten zuerst, dann Insolvenzforderungen nach Quote, dann nachrangige Forderungen – die in der Praxis fast immer leer ausgehen. Gesellschafterdarlehen sind kraft Gesetzes nachrangig. Wer als Gläubiger wissen will, was er bekommt, muss wissen, wo seine Forderung in dieser Hierarchie steht. Und: Wer nicht rechtzeitig und vollständig anmeldet, verliert Rechte. Rechtsgrundlagen: §§ 38, 39, 53 ff. InsO.
