Drohende Zahlungsunfähigkeit
Drohende Zahlungsunfähigkeit ist der Insolvenzgrund, den viele nicht kennen – dabei ist er einer der wertvollsten. Wer absieht, dass er in absehbarer Zeit nicht mehr zahlen kann, darf schon jetzt handeln. Und sollte es auch. Früh dran sein bedeutet mehr Optionen, mehr Kontrolle, weniger Haftungsrisiko. Nur der Schuldner selbst kann diesen Grund geltend machen – kein Gläubiger kann ihn damit treiben. Rechtsgrundlage: § 18 InsO.
