COMI-Shopping
COMI-Shopping ist der Versuch, das Insolvenzrecht eines anderen EU-Staates zu nutzen – durch Verlagerung des Lebensmittelpunkts oder Firmensitzes. Früher war England das bevorzugte Ziel: schnelle Restschuldbefreiung, debitorenfreundlich. Seit dem Brexit fällt das weg. Heute schauen manche auf andere EU-Staaten. Die Drei-Monats-Frist der EuInsVO ist die Hürde. Gerichte prüfen, ob die Verlagerung echt ist. Wer das clever angeht, kann es legal nutzen. Wer es plump macht, scheitert an der Missbrauchskontrolle. Wir kennen den Unterschied. Rechtsgrundlage: Art. 3 EuInsVO.
