Kapitalerhöhung
Die Kapitalerhöhung ist der formale Weg, einer GmbH neues Eigenkapital zuzuführen – gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile oder durch Erhöhung bestehender Anteile.
Voraussetzungen: Gesellschafterbeschluss mit 75%-Mehrheit, notarielle Beurkundung, Übernahmevereinbarung mit dem einlegenden Gesellschafter, Anmeldung zum Handelsregister, Eintragung.
Bezugsrecht: Grundsätzlich haben bestehende Gesellschafter ein Bezugsrecht – sie dürfen proportional mitzeichnen, um ihre Beteiligung nicht zu verwässern. Das Bezugsrecht kann ausgeschlossen werden, bedarf aber sachlicher Rechtfertigung.
Agio: Bei der Kapitalerhöhung wird häufig ein Ausgabebetrag über dem Nennwert vereinbart – das Agio fließt in die Kapitalrücklage.
Genehmigtes Kapital: Bei der AG möglich – der Vorstand ist ermächtigt, das Kapital ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu erhöhen. Bei der GmbH kein vergleichbares Instrument – jede Kapitalerhöhung braucht einen neuen Gesellschafterbeschluss.
Rechtsgrundlage: §§ 55 ff. GmbHG.
