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Eine Wandelanleihe ist ein Finanzierungsinstrument zwischen Fremd- und Eigenkapital: Der Investor gibt Geld als Darlehen – mit dem Recht oder der Pflicht, dieses Darlehen später in Anteile umzuwandeln.

Funktionsweise: Der Investor gewährt ein Darlehen zu bestimmten Konditionen (Zinssatz, Laufzeit). Bei einem definierten Ereignis – typischerweise der nächsten Finanzierungsrunde oder dem Exit – wandelt sich das Darlehen in Anteile um. Zu welchem Preis, bestimmt der Wandlungspreis oder ein Discount auf die Bewertung der nächsten Runde.

Vorteil: Schnelle Finanzierung ohne sofortige Bewertungsdiskussion. Die Bewertung wird in die Zukunft verschoben.

Nachteil: Die Verwandlung kann zu Verwässerung führen, die bei Abschluss der Wandelanleihe nicht vollständig absehbar war.

Bei der GmbH: Technisch über ein Darlehen mit Wandlungsrecht umgesetzt. Die Kapitalerhöhung bei Wandlung bedärf notarieller Beurkundung.

Rechtsgrundlage: §§ 488 ff. BGB (Darlehen); GmbHG (Kapitalerhöhung).

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