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Wer Lastschriften laufen hat, sollte das früh im Blick haben: Der Insolvenzverwalter kann Abbuchungen der letzten sechs Wochen widerrufen – egal ob berechtigt oder nicht. Lösung: Vor Antragstellung auf Überweisung umstellen oder die Lastschrift schriftlich genehmigen. Ein kleiner Schritt, der viel Ärger spart.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.