Asset Deal
Beim Asset Deal werden nicht Anteile an einer Gesellschaft gekauft, sondern einzelne Vermögenswerte: Maschinen, Grundstücke, Verträge, Marken, Forderungen – was auch immer der Käufer haben will.
Vorteil für den Käufer: Er kauft nur das, was er will. Altlasten – unbekannte Verbindlichkeiten, Rechtsstreitigkeiten, Steuerschulden – bleiben bei der Verkäuferin. Kein Durchgriff auf Verkäuferrisiken.
Nachteil: Jeder Übergang muss einzeln vollzogen werden. Grundstücke beim Notar, Forderungen durch Abtretung, Verträge durch Zustimmung der Gegenpartei (change of control). Das ist aufwändig – und bei Verträgen mit Zustimmungsvorbehalt unsicher.
In der Insolvenz: Fast immer Asset Deal – der Insolvenzverwalter verkauft die Masse, nicht die Gesellschaft. Der Käufer bekommt einen sauberen Schnitt, erhält aber auch keine Garantien in der üblichen Form.
Steuer: Beim Asset Deal erwirbt der Käufer Wirtschaftsgüter zum Kaufpreis – er kann sie abschreiben. Das ist steuerlich attraktiv. Beim Share Deal nicht.
Rechtsgrundlage: §§ 433, 453 BGB; §§ 398, 413 BGB (Forderungsabtretung).
