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Der Aufhebungsvertrag ist die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses – und für Arbeitgeber oft der bequemste Weg. Für Arbeitnehmer ist er das, was er ist: ein Angebot, das man prüfen muss.

Das größte Risiko: Die Agentur für Arbeit verhängt in aller Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld, wenn jemand einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Das bedeutet: Wer unterschreibt ohne das zu wissen, verliert drei Monate ALG.

Was zu prüfen ist: Hätte der Arbeitgeber überhaupt wirksam kündigen können? Wenn nein, ist die Verhandlungsposition besser als gedacht. Wie hoch ist die angebotene Abfindung im Verhältnis zur erzielbaren? Gibt es eine ordentliche Freistellung, Outplacement, gutes Zeugnis?

Unser Rat: Keinen Aufhebungsvertrag unter Zeitdruck unterschreiben. Arbeitgeber dürfen nicht mit sofortiger Kündigung drohen, um die Unterschrift zu erzwingen – das wäre widerrechtliche Drohung und mäche den Vertrag anfechtbar.

Rechtsgrundlage: § 623 BGB (Schriftformerfordernis), § 123 BGB (Anfechtung).