Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit 2015 und wird regelmäßig angepasst. Er gilt für fast alle Arbeitnehmer in Deutschland – unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder ob ein Tarifvertrag besteht. Ausnahmen gibt es für Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen und Jugendliche ohne Berufsabschluss.
Der Mindestlohn ist eine Untergrenze pro Stunde. Wer ihn unterschreitet, macht sich strafbar und muss die Differenz nachzahlen – rückwirkend, für drei Jahre. Hinzu kommen Beiträge zur Sozialversicherung auf den gesamten Zeitraum.
Ein häufiger Fehler: Zulagen, Boni oder Sachleistungen werden auf den Mindestlohn angerechnet – aber nicht alle. Was angerechnet werden kann und was nicht, ist Gegenstand umfangreicher BAG-Rechtsprechung.
Für Geschäftsführer: Das MiLoG sieht eine persönliche Haftung für die Geschäftsführung vor. Mindestlohnverstöße sind kein Kavaliersdelikt.
Rechtsgrundlage: MiLoG.
