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Versicherung an Eides Statt / eidesstattliche Versicherung

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Das Gericht kann verlangen, dass der Schuldner seine Angaben eidlich bekräftigt – die sogenannte eidesstattliche Versicherung. Wer hier nicht die Wahrheit sagt, riskiert eine Strafanzeige nach § 156 StGB. Wer sich weigert, kommt in Beugehaft. Kein Spaß. Unsere Empfehlung: vollständig und wahrheitsgemäß – von Anfang an. Das ist nicht nur die legale, sondern auch die kluge Variante.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.