Vesting
Vesting bedeutet: Anteile oder Optionen werden nicht sofort vollständig übertragen – sie erden über Zeit verdient. Wer früh ausscheidet, behält weniger.
Die Logik: Ein Gründer oder Mitarbeiter erhält zwar heute eine Beteiligung, aber die vollständige Berechtigung entsteht erst nach einer Vesting-Periode – typischerweise vier Jahre. Scheidet er früher aus, behält er nur den bereits gevesteten Anteil.
Cliff: Häufig kombiniert mit einem Cliff von zwölf Monaten – wer innerhalb des ersten Jahres ausscheidet, erhält gar nichts. Danach vest monatlich.
Zweck: Anreiz für langfristiges Engagement, Schutz der verbleibenden Gesellschafter und Investoren vor dem frühen Abgang von Gründern oder Schlüsselpersonen.
Vesting in der GmbH: Technisch über Rückübertragungspflichten oder Einziehungsklauseln umgesetzt. Was wann zurückübertragen wird, bestimmt der Beteiligungsvertrag.
Rechtsgrundlage: Vertraglich; §§ 15, 34 GmbHG.
