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Der gesetzlich vorgesehene Weg für Privatpersonen in der Schuldenfalle. Vereinfachter Ablauf, Treuhänder statt Insolvenzverwalter, am Ende Restschuldbefreiung. Voraussetzung: gescheiterter Einigungsversuch. Pflicht, kein optionaler Schritt. Rechtsgrundlagen: §§ 304 ff., 286 ff. InsO.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.