Starker vorläufiger Insolvenzverwalter

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Starker vorläufiger Verwalter bedeutet: Der Schuldner ist raus. Die Verfügungsbefugnis geht komplett auf den Verwalter über – kein Geld bewegen, keine Verträge, keine Eigenmächtigkeit. Was er eingeht, wird Masseverbindlichkeit. Das ist der entscheidende Unterschied zum schwachen Verwalter, der nur mit Zustimmungsvorbehalt agiert. Für Geschäftsführer in der Praxis: Kooperieren, informieren, aus dem Weg gehen. Wer jetzt noch versucht, Dinge eigenmächtig zu regeln, macht es schlimmer. Rechtsgrundlagen: §§ 21, 22 InsO.