Weiterbeschäftigungsanspruch

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Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist das Recht des Arbeitnehmers, nach Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich weiterbeschäftigt zu werden, solange das Kündigungsschutzverfahren läuft. Das klingt nach einer Nebensächlichkeit – ist es nicht.

Grundlage ist eine Entscheidung des Großen Senats des BAG aus dem Jahr 1985: Wenn der Arbeitnehmer in erster Instanz obsiegt hat, überwiegt sein Interesse an der tatsächlichen Beschäftigung das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung. Der Arbeitgeber muss ihn bis zur rechtskräftigen Entscheidung weiterbeschäftigen.

Das hat praktische Konsequenzen: Der Arbeitnehmer bleibt im Betrieb, behält seinen Informationsstand, sein Netzwerk, seinen Einfluss. Für den Arbeitgeber ist das oft unangenehmer als die reine Zahlungspflicht.

Vor dem ersten Urteil: Kein automatischer Weiterbeschäftigungsanspruch. Der Arbeitnehmer muss ihn beantragen und durchsetzen.

Rechtsgrundlage: BAG GS 1/84, § 611a BGB.