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Vesting Clauses sind die vertraglichen Regelungen, die das Vesting-Prinzip umsetzen. Sie bestimmen wann, wie viel und unter welchen Umständen Anteile vollständig auf den Berechtigten übergehen.

Typische Bestandteile: Vesting-Zeitraum (z.B. 4 Jahre), Cliff (z.B. 12 Monate), monatlicher Vesting-Rhythmus danach, Acceleration-Klauseln bei Verkauf oder Exit, Good Leaver/Bad Leaver-Differenzierung.

Acceleration: Bei einem Exit oder Change of Control können alle ausstehenden Vesting-Anteile sofort vollständig vesten – Single Trigger Acceleration. Oder: Nur wenn zusätzlich eine Kündigung erfolgt – Double Trigger Acceleration. Letzteres ist für Käufer attraktiver, für Gründer weniger.

Dokumentation: Vesting Clauses gehören in den Beteiligungsvertrag, nicht nur in eine mündliche Absprache. Was nicht dokumentiert ist, existiert im Streit nicht.

Rechtsgrundlage: Vertraglich; §§ 15, 34 GmbHG.

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