Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband – oder einem einzelnen Arbeitgeber – über Arbeitsbedingungen: Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen. Er gilt unmittelbar und zwingend für alle Betriebe und Arbeitnehmer im Geltungsbereich.
Tarifverträge können für allgemeinverbindlich erklärt werden – dann gelten sie auch für nicht organisierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Günstigkeitsprinzip: Der Arbeitsvertrag darf vom Tarifvertrag nur zugunsten des Arbeitnehmers abweichen. Was im Tarif steht, ist Mindeststandard – nach unten darf der individuelle Vertrag nicht abweichen, nach oben schon.
Firmenbezogener Tarifvertrag: Wer als Unternehmen direkt mit der Gewerkschaft verhandelt, hat mehr Gestaltungsspielraum – und trägt mehr Verhandlungslast.
Rechtsgrundlage: TVG.
