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Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband – oder einem einzelnen Arbeitgeber – über Arbeitsbedingungen: Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen. Er gilt unmittelbar und zwingend für alle Betriebe und Arbeitnehmer im Geltungsbereich.

Tarifverträge können für allgemeinverbindlich erklärt werden – dann gelten sie auch für nicht organisierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Günstigkeitsprinzip: Der Arbeitsvertrag darf vom Tarifvertrag nur zugunsten des Arbeitnehmers abweichen. Was im Tarif steht, ist Mindeststandard – nach unten darf der individuelle Vertrag nicht abweichen, nach oben schon.

Firmenbezogener Tarifvertrag: Wer als Unternehmen direkt mit der Gewerkschaft verhandelt, hat mehr Gestaltungsspielraum – und trägt mehr Verhandlungslast.

Rechtsgrundlage: TVG.