Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist die vollständige Variante des Arbeitszeugnisses: Es bewertet nicht nur was jemand getan hat, sondern auch wie – Leistung, Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Auf dieses Zeugnis hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Verlangen Anspruch.
Die Besonderheit liegt in der Zeugnissprache: In Deutschland hat sich eine kodierte Sprache entwickelt, in der positive Formulierungen eine negative Botschaft transportieren können. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ist die Höchstnote. „Zu unserer Zufriedenheit“ ist bestenfalls befriedigend.
Der Arbeitgeber ist an das Wohlwollensprinzip gebunden – das Zeugnis darf das berufliche Fortkommen nicht unzumutbar erschweren. Gleichzeitig muss es der Wahrheit entsprechen. Wer ein falsches Zeugnis ausstellt, haftet gegenüber späteren Arbeitgebern.
Bei Streit über den Zeugnisinhalt: Klage vor dem Arbeitsgericht ist möglich. Viele Fälle werden per Vergleich gelöst.
Rechtsgrundlage: § 109 GewO.
