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Das Wandeldarlehen ist das Startup-Pendant zur Wandelanleihe – einfacher in der Struktur, häufig ohne die formalen Anforderungen einer Anleihe, und besonders verbreitet in Frühphasenfinanzierungen.

Prinzip: Ein Investor gibt ein Darlehen. Statt es zurückzuzahlen, wandelt es sich bei der nächsten Finanzierungsrunde in Anteile um – zu einem Discount (typisch 15–25%) auf den dann gültigen Anteilspreis, oder zu einem vorab festgelegten Bewertungs-Cap.

Valuation Cap: Egal wie hoch die Bewertung in der nächsten Runde ist – der Wandeldarlehens-Investor wandelt maximal zum Cap. Das schützt ihn vor übermäßiger Verwässerung.

Discount: Zusätzlich zum Cap erhält der Investor häufig einen Preisnachlass auf den Ausgabepreis der nächsten Runde – als Kompensation für das frühere Risiko.

Risiko: Wenn keine nächste Runde kommt, ist das Darlehen fällig. Je nach Vereinbarung kann das das Startup in Schwierigkeiten bringen.

Rechtsgrundlage: §§ 488 ff. BGB; GmbHG.

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