Wandeldarlehen
Das Wandeldarlehen ist das Startup-Pendant zur Wandelanleihe – einfacher in der Struktur, häufig ohne die formalen Anforderungen einer Anleihe, und besonders verbreitet in Frühphasenfinanzierungen.
Prinzip: Ein Investor gibt ein Darlehen. Statt es zurückzuzahlen, wandelt es sich bei der nächsten Finanzierungsrunde in Anteile um – zu einem Discount (typisch 15–25%) auf den dann gültigen Anteilspreis, oder zu einem vorab festgelegten Bewertungs-Cap.
Valuation Cap: Egal wie hoch die Bewertung in der nächsten Runde ist – der Wandeldarlehens-Investor wandelt maximal zum Cap. Das schützt ihn vor übermäßiger Verwässerung.
Discount: Zusätzlich zum Cap erhält der Investor häufig einen Preisnachlass auf den Ausgabepreis der nächsten Runde – als Kompensation für das frühere Risiko.
Risiko: Wenn keine nächste Runde kommt, ist das Darlehen fällig. Je nach Vereinbarung kann das das Startup in Schwierigkeiten bringen.
Rechtsgrundlage: §§ 488 ff. BGB; GmbHG.
