Bankrott
Bankrott klingt nach Insolvenz – ist es aber rechtlich nicht. Im Strafrecht ist Bankrott ein eigener Tatbestand (§ 283 StGB): Wer in der Krise Vermögen verschiebt, Gläubiger benachteiligt oder Bücher frisiert, macht sich strafbar. Bis zu fünf Jahre. Das trifft Geschäftsführer, die noch schnell Geld an Familienmitglieder überweisen oder Verbindlichkeiten verschwinden lassen. Insolvenz ist kein Versagen – Bankrott ist ein Fehler mit Folgen. Den Unterschied sollte man kennen. Rechtsgrundlage: § 283 StGB.
