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Was passiert mit GmbH-Anteilen wenn ein Gesellschafter stirbt? Ohne Satzungsregelung: Sie fallen in den Nachlass und werden Teil der Erbengemeinschaft. Das ist fast immer ein Problem.

Die Erbengemeinschaft als Gesellschafterin: Mehrere Erben werden gemeinsam Gesellschafter – sie müssen einstimmig über Gesellschafterangelegenheiten entscheiden. Das lähmt die Gesellschaft und führt regelmäßig zu Streit.

Mögliche Satzungsregelungen: Einziehungsklausel bei Tod – die Anteile werden eingezogen, die Erben erhalten eine Abfindung. Abtretungspflicht – die Erben müssen die Anteile an bestimmte Personen abtreten. Nachfolgeklausel – nur bestimmte Erben (qualifizierte Nachfolge) oder alle Erben (einfache Nachfolge) können in die Gesellschafterstellung eintreten.

Zusammenspiel mit dem Erbrecht: Die Satzung kann das Erbrecht nicht ausschließen, aber sie kann die Folgen für die Gesellschaft gestalten. Was die Satzung dem Erben nimmt, muss ihm ggf. als Abfindung gegeben werden.

Rechtsgrundlage: §§ 15, 34 GmbHG; Erbrecht BGB.

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