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GmbH, AG, Verein – juristische Personen. Rechtlich eigenständig, haftet mit eigenem Vermögen. Im Insolvenzfall wird das Verfahren eröffnet, aber: keine Restschuldbefreiung. Die Gesellschaft wird am Ende aufgelöst und aus dem Register gelöscht. Was bleibt, sind die Gesellschafter – und möglicherweise ihre persönliche Haftung.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.