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Akzessorietät ist eines dieser juristischen Wörter, die schlimmer klingen als sie sind. Gemeint ist: Bestimmte Sicherheiten – wie eine Bürgschaft oder eine Hypothek – sind rechtlich an die Schuld gebunden, die sie absichern. Ist die Schuld weg, ist die Sicherheit automatisch weg. Das klingt fair, und das ist es auch. Im Insolvenzfall spielt das eine Rolle, wenn es darum geht, welche Sicherheiten noch valide sind und wer daraus Rechte ableiten kann.

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Michael Hemmerich Rechtsanwalt, Gründer & Geschäftsführer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründer von mh anwälte. Schwerpunkte: Sanierung & Restrukturierung, Gesellschaftsrecht sowie Distressed M&A.