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Aufhebungsvertrag: Wenn der Arbeitgeber ein Angebot macht

Titelbild: Risiken eines Aufhebungsvertrags

Der Aufhebungsvertrag aus Sicht des Arbeitgebers

Ein Umschlag auf dem Schreibtisch, ein Gespräch mit der Personalabteilung, ein Angebot zur einvernehmlichen Trennung – viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geraten irgendwann in diese Situation. Der Aufhebungsvertrag ist aus Sicht des Arbeitgebers ein praktisches Instrument: Er beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung, ohne Kündigungsfristen einhalten zu müssen, und ohne das Risiko einer Kündigungsschutzklage. Wer die Risiken eines Aufhebungsvertrags nicht kennt, unterschreibt schnell zu seinen eigenen Lasten.

Risiken eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer

Für den Arbeitnehmer ist ein Aufhebungsvertrag dagegen mit erheblichen Risiken verbunden, die im Moment der Unterzeichnung oft nicht vollständig bedacht werden. Das gravierendste: die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, löst das Arbeitsverhältnis durch eigenes Zutun auf – die Bundesagentur für Arbeit verhängt in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Das bedeutet: Drei Monate lang kein Arbeitslosengeld.

Hinzu kommt, dass mit dem Aufhebungsvertrag häufig auch Ansprüche auf Urlaub, Boni oder sonstige Vergütungsbestandteile abgegolten oder aufgegeben werden – wenn man nicht aufpasst. Manche Aufhebungsverträge enthalten weitreichende Erledigungsklauseln, die sämtliche gegenseitigen Ansprüche pauschal abgelten. Was das im Einzelfall bedeutet, lässt sich nur durch genaue Lektüre des Vertragstextes beurteilen.

Wann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein kann

Das bedeutet nicht, dass ein Aufhebungsvertrag per se schlecht ist. Mit einer guten Abfindung, einer wohlwollenden Zeugnisregelung und einer ausreichend langen Auslauffrist kann er durchaus eine interessante Option sein. Entscheidend ist, das Angebot zu verstehen, zu verhandeln – und nicht unter Druck zu unterschreiben.

Gerrit Richter, Rechtsanwalt | mh anwälte Frankfurt

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Gerrit Richter Rechtsanwalt, Geschäftsführer
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht der Unternehmen und Arbeitsrecht für Führungskräfte.
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