Ergänzungspflegschaften bei komplexen Vermögens- und Unternehmensstrukturen
Gesellschaftsrecht. Immobilienrecht. Insolvenzrecht.
Gesellschaftsrecht. Immobilienrecht. Insolvenzrecht.
Michael Hemmerich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Frankfurt am Main.
Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht.
Regelmäßige Bestellung als Ergänzungspfleger durch Familiengerichte, vorrangig im Bezirk des OLG Frankfurt am Main.
Ziel ist eine rechtlich tragfähige und praktisch umsetzbare Lösung, die das Gericht entlastet.
Ziel ist eine rechtlich tragfähige und praktisch umsetzbare Lösung, die das Gericht entlastet.
Ziel ist eine rechtlich tragfähige und praktisch umsetzbare Lösung, die das Gericht entlastet.
Klare schriftliche Stellungnahmen zur Genehmigungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit.
Transparente Darstellung von Risiken – Haftung, Steuer, Insolvenz – und der jeweiligen Entscheidungsoptionen.
Dokumentation in einer Form, die als Grundlage für den familiengerichtlichen Beschluss dient: Kurzgutachten, Checklisten, Genehmigungsvorlagen.
Kostenschonende Amtsführung, saubere Trennung zwischen Ehrenamt und anwaltlicher Tätigkeit (VBVG / RVG).
Die Führung der Ergänzungspflegschaft erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des BGB, unabhängig und ausschließlich am Wohl des Pfleglings orientiert.
Keine Mandatsakquise beim Pflegling – die Tätigkeit erfolgt ausschließlich im Rahmen der Ergänzungspflegschaft.
Vergütung nach VBVG bzw. RVG, transparent gegenüber Gericht und Staatskasse, unter Einhaltung der Pflicht zur kostenschonenden Amtsführung.
Tätig vorrangig im Bezirk des OLG Frankfurt am Main, auf Anfrage auch darüber hinaus.
Kurzfristige Übernahme von Ergänzungspflegschaften bei eilbedürftigen Genehmigungen möglich.
Direktkontakt für Gerichte: Michael Hemmerich, mh anwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schwanthalerstr. 59A, 60596 Frankfurt am Main
Mobil: +49 (0) 0171 2259579 E-Mail: mh@mhanwaelte.de
Beispielfall 1: Familien-KG mit Immobilienübertragung – auf einen Blick
Ausgangslage: Eine Familien-KG hält mehrere Immobilien, ein minderjähriges Kind ist bereits Gesellschafter. Im Rahmen der Nachfolge will die Familie eine Immobilie und Gesellschaftsanteile übertragen – das Familiengericht muss den notariellen Vertrag genehmigen.
Bestellung: In solchen Fällen werde ich als Ergänzungspfleger bestellt, um gezielt den schwierigen Teil zu übernehmen: die Prüfung von Vertrag und Struktur im Interesse des Kindes.
Prüfung: Ich analysiere den Grundstücksübertragungsvertrag und die KG-Struktur – Haftung, Stimmrechte, Abfindung, Ausschluss, Nießbrauch, Rückforderungsrechte – und schätze Insolvenz- und Anfechtungsrisiken im Umfeld der Transaktion ein.
Ergebnis: Daraus ergibt sich eine klare schriftliche Empfehlung zur Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls mit Auflagen oder Anpassungen. So erhält das Gericht eine kompakte, verständliche Entscheidungsgrundlage für einen rechtssicheren Beschluss, ohne selbst tief in die gesellschafts-, immobilien- und insolvenzrechtliche Struktur einsteigen zu müssen.
Beispielfall 2: Familien-KG mit Immobilienübertragung – im Detail
Ausgangslage: Eine minderjährige Kommanditistin ist an einer Familien-KG mit Immobilienvermögen beteiligt. Im Rahmen einer familieninternen Nachfolgeregelung ist die Übertragung einer Immobilie sowie eine Anpassung der Gesellschaftsanteile geplant. Der notarielle Vertrag bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung; die Vermögenslage ist teilweise krisen- bzw. insolvenznah.
Bestellung: Ergänzungspfleger allein für die Genehmigung des notariellen Vertrags und die Wahrnehmung der gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Interessen des Kindes.
Prüfung: Grundstücksübertragungsvertrag und gesellschaftsrechtliche Struktur – Gesellschafterstämme, Nießbrauch, Rückforderungsrechte, Abfindungsregeln. Bewertung, ob die Transaktion für das Kind rechtlich zulässig, wirtschaftlich zumutbar und insolvenzfest ist.
Analyse: Risiken aus dem Gesellschaftsvertrag (Haftung, Entnahmerechte, Abfindung, Ausschluss- und Übernahmerechte, Pflichtteilsverzicht, Nießbrauch). Auswirkungen auf Stimmrechte, Gewinnbezugsrechte und künftige Nachfolgegestaltung im Gesellschafterstamm des Kindes. Einschätzung von Insolvenz- und Anfechtungsrisiken im Zusammenhang mit der Übertragung und der Struktur der Familien-KG.
Ergebnis: Schriftliche Stellungnahme zur Genehmigungsfähigkeit des Vertrags, mit konkreter Empfehlung – Genehmigung, Genehmigung mit Auflagen oder Anpassung einzelner Klauseln – sowie alternativen Strukturierungsvorschlägen, wo sinnvoll. Das Gericht erhält eine kompakte, verständliche Entscheidungsgrundlage für einen Beschluss, der rechtlich tragfähig und praktisch umsetzbar ist.
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